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Unter dem Titel „Armut darf nicht bestraft werden“ macht youngcaritas bundesweit auf die aktuellen Diskussionen im Bundestag rund um die Ersatzfreiheitsstrafe aufmerksam.

Die Kernforderung von youngcaritas ist es, § 43 des Strafgesetzbuches so abzuändern, dass Ersatzfreiheitsstrafen für armutsbetroffene Menschen abgeschafft werden.

Was heißt das ganz konkret?

Wenn z.B. armutsbetroffene Menschen ohne Ticket fahren (weil sie kein Geld haben!) und dabei erwischt werden, müssen sie eine Geldstrafe zahlen. Wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können (weil sie kein Geld haben!), müssen sie ins Gefängnis (=Ersatzfreiheitsstrafe: Haft als Ersatz für Geldstrafe). Arme Menschen werden damit sehr viel härter bestraft als Menschen, die die Geldstrafe einfach bezahlen können.

Eine Haftstrafe ist in diesen Fällen völlig unverhältnismäßig zu den Vergehen, die die Ersatzfreiheitsstrafe ausgelöst haben, wie z.B. das Fahren ohne Ticket oder Bagatelldelikte wie der Diebstahl von Lebensmitteln.

Was sich ändern muss

Die Regierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das zu ändern. Aktuell wird darüber diskutiert. Die Vorschläge von Justizminister Marco Buschmann sehen v.a. vor, die Haftzeit zu halbieren. Die Leute müssen aber trotzdem noch ins Gefängnis. Das reicht nicht aus!

Ins Gefängnis zu kommen ist eine einschneidende Erfahrung – viele der Betroffenen erleiden einen "Inhaftierungs-Schock". Die Ersatzfreiheitsstrafe erwischt ausgerechnet die Menschen, denen es sowieso schon schlecht geht. Oft haben diese Menschen keine Wohnung, keine Arbeit, aber jede Menge anderer Probleme (Schulden, Krankheit, Sucht).

Es ist ungerecht, dass Menschen, die kein Geld haben, durch eine Freiheitsstrafe härter bestraft werden als diejenigen, die die Geldstrafe zahlen können. Darum fordert youngcaritas mit einer bundesweiten Aktion den Bundestag auf, § 43 des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass Ersatzfreiheitsstrafen für armutsbetroffene Menschen abgeschafft werden.

 Mitmachen – so geht’s:

youngcaritas ruft dazu auf, den Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis eine E-Mail zu schreiben und sie aufzufordern, sich für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe für armutsbetroffene Menschen einzusetzen. Einen Textvorschlag und weiterführende Infos gibt es auf der youngcaritas-Homepage: https://www.youngcaritas.de/armut-nicht-bestrafen 

youngcaritas ist der Jugendbereich des Caritasverbandes und ermutigt junge Menschen über den eigenen Tellerrand zu schauen und sich ehrenamtlich zu engagieren.

Esther Schießer | youngcaritas Würzburg

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